Ansprechpartner*innen
Frau Clara Nüßlein
Kolleg "Mittelalter und Frühe Neuzeit"
Zentrum für Philologie und Digitalität, Raum 01.021
Emil-Hilb-Weg 23, 97074 Würzburg
clara.nuesslein@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde:
Nach Vereinbarung
Zuständigkeiten u.a.:
Fragen zum Studiengang allgemein
Fragen zu Bewerbung und Immatrikulation
Fragen zur Belegung von Lehrveranstaltungen
Fragen zur Anmeldung von Prüfungsleistungen
Fragen zur Verbuchung von Prüfungsleistungen
Fragen zu Abschlussarbeiten
Ansprechpartnerin für die Einsichtnahme in Prüfungsleistungen
Der Masterstudiengang verfügt über einen semesterunabhängigen Kursraum in WueCampus, auf den Sie nach der Immatrikulation für den Master "Mittelalter und Frühe Neuzeit" zugreifen können. In diesem Kursraum steht ein Diskussionsforum für den internen Austausch der am Studiengang Beteiligten zur Verfügung.
https://wuecampus.uni-wuerzburg.de/moodle/course/view.php?id=26221
Prüfungsausschuss Master "Mittelalter und Frühe Neuzeit"
Prof. Dr. Joachim Hamm (Vorsitzender)
Prof. Dr. Kirsten Sandrock
Prof. Dr. Dag Nikolaus Hasse
eMail: master-mfn@uni-wuerzburg.de
Anschrift:
Prüfungsausschuss
Master "Mittelalter und Frühe Neuzeit"
Prof. Dr. Joachim Hamm
Professur für deutsche Philologie
Am Hubland
97074 Würzburg
Aufgaben des Prüfungsausschusses
- Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen.
- Er entscheidet über die Zulassung von Bewerbern für Masterstudiengang "Mittelalter und Frühe Neuzeit".
- Er teilt das Thema der MA-Thesis zu.
- Ihm obliegt die Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang.
- Er prüft und entscheidet über Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen sowie gegen sonstige Prüfungsbescheide. Entsprechende Anträge sind an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten und fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen. (ASPO 2015 §31 Abs. 5)
- Er organisiert die Archivierung und Einsichtnahmen von Prüfungsleistungen. Das Formular zur Einsichtnahme Ihrer Prüfungsleistung finden Sie hier.
- Er prüft und entscheidet über Anträge auf Fristverlängerung.
Fristverlängerungen (Studienzeit, Abgabe von Prüfungsleistungen usw.)
Stellen Sie Ihren Antrag in einem formlosen Schreiben in Papierform. Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie diesem unbedingt entsprechende Belege (Atteste etc.) bei. Zur Abgabe des Antrags kommen Sie in die Sprechstunde des Ausschussvorsitzenden (s.o.).
Anrechnung von Prüfungsleistungen
- Allgemeine Informationen des Prüfungsamtes zum Anrechnungsverfahren finden Sie hier.
- Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang kommen Sie in die Sprechstunde des Ausschussvorsitzenden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU gestellt werden darf (ASPO/LASPO 2015, § 18 Abs. 4). Nach Verstreichen dieser Frist sind auch Leistungen, die Sie in einem anderen germanistischen Studiengang an der JMU erworben haben, nicht mehr in Ihren neuen Studiengang übertragbar!
- Sollten Sie bereits ein Formular mit Prüfungsanrechnungen aus dem andern Haupt- oder Nebenfach haben, bringen Sie dieses bitte zur Festlegung der Hochstufung mit.